Von Rittern, Bürgern und Bauern – ein historischer Ritt durch die Welt der Landschaften

Cora Hermenau und Michael Heinrich Schormann

Reise in die Geschichte der Landschaften, mit diesem historischen Begriff konnten die meisten Besucher vom Presse Club Hannover im Ständehaus An der Börse 2 zunächst wenig anfangen. Eineinhalb Stunden später waren sie dank der ausführlichen Reflexion der Landsyndika Cora-Jeannette Hermenau und des Landschaftsdirektors Michael Heinrich Schormann mit Erkenntnisgewinn ausstaffiert und verließen das geschichtsträchtige Haus der Landschaften.

Das architekturhistorisch wertvolle Bauwerk wurde unter englischem Einfluss im Königreich Hannover 1846 im Tudorstil errichtet. Also kurz nach Ende der Personalunion im Jahr 1837. Von 1714 bis 1837 war bekanntlich der Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg auch der König von Britannien.

Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft basiert auf der Verfassung vom 3. Juni 1863. Sie wurde novelliert im Jahr 1964. Das Innenministerium erteilte dann im Jahr 1968 für die Wahlbestimmungen der 3. Kurie eine sogenannte aufsichtliche Genehmigung. Die Verfassung entspricht im größten Teil der Verfassung der Landschaft von 1863.

Nach dem Niedergang des Königreichs Hannover 1866 als Folge des Preußisch- Österreichischen Kriegs ging die Welfenfamilie nach England ins Exil. Der preußische König bestätigte zum Vorteil der Landschaft ohne Vorbehalt die Existenz der Körperschaft. Die Verfassung legte bis heute die Vorsitz- und Führungsorganisation fest. Der amtierende Abt zu Loccum ist der Präsident der Landschaft. Zurzeit Landesbischof Ralf Meister. 

In den drei Kurien, den Ständevertretungen, sind in der 1 . Kurie die Ritterschaft der Landschaft vertreten. In der 2. Kurie sind 26 Abgeordnete der größten Mitgliedsstädte der Landschaft vertreten. Die Liste reicht von Hannover über Göttingen bis Neustadt und Pattensen. Die 3. Kurie besteht aus Abgeordneten des ländlichen Grundbesitzes.

In Hannover ist die VGH als seriöse Versicherung bekannt. Weniger publik ist hingegen, dass die Landschaftliche Brandkasse zum Mutterunternehmen des VGH-Verbunds wurde, zu dem sie bis heute gehört. Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft ist die Trägerin der Landschaftlichen Brandkasse, die schon 1750 als Feuerschutzversicherung auf Gegenseitigkeit gegründete wurde. Historisch betrachtet unter Aspekten der Kontinuität eine einmalige Institution in deutschen Landen.
 

Bericht: Holger Bahl
Fotos: Holger Bahl, Dr. Sabine Wilp